Recherche zu Schutzrechten

Kostenfreie Recherchen in Datenbanken zu nationalen und/oder internationalen Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Design und Rechtsprechungen

Schutzrechtsdokumente werden durch eine sogenannte Dokumenten-Identifikation (Dok.-Id.) identifiziert, die sich aus Ländercode, Dokumentennummer und Schriftenartencode zusammensetzt, die sich im In- und Ausland (Beispiele) an die jeweiligen nationalen Eigenarten anpassen (vergleiche WIPO-Standard ST.3).

Das Deckblatt eines technischen Schutzrechts enthält wesentliche Informationen zum Schutzrechtsstatus und Schutzrechtsgegenstand und der Internationalen Patent Klassifikation (IPC).

 

Recherche-/Suchmaschinen

Technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Topographien)

 GOOGLE PATENTE ist eine von Google unterstützte Seite zur Suche in einer Reihe von nationalen/internationalen Patentdatenbanken. Die Suchmaschine ist mit Datenbanken von Patentorganisationen verlinkt und leitet auf diese weiter. Den Nutzungsbedingungen von Google ist dafür zuzustimmen.

Lens stellt globales Patentwissen und wissenschaftliches Wissen als öffentliches Gut bereit, um wissenschaftlich und technologisch fundierte Problemlösungen zu ermöglichen,

DEPATISnet ist die Suchmaschine des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) für technische Schutzrechte. Über die Einsteigerrecherche des DPMA erhält auch der ungeübte Rechercheur Hilfen und weitere Hinweise für eine gezielte Suche zum Stand der Technik,

ESPACEnet ist die Patentsuchmaschine des EPA/EPO (Europäische Patent Organisation). Die Suchmaschine ist u.a. mit Datenbanken und Suchmaschinen der Mitgliedstaaten des EPA/EPO verlinkt,

Patentscope ist die Patentsuchmaschine der WIPO (World Intellectual Property Organisation) in nationalen und internationalen PCT Patentpublikationen,

Für eine erste Orientierung zu den Fachgebieten wird auf die Internationale Patentklassifikation (IPC) mit den Konkordanzlisten (Versionen) verwiesen.

Nichttechnische Schutzrechte (Marken, Design)

TMView ist ein Suchmaschine für Marken, die die Sachstandsdaten fast aller  Markenämter umfasst und kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Informationen sind in allen Arbeitssprachen der verschiedenen teilnehmenden Ämter verfügbar und dient derzeit als Plattform für Daten aus allen EU-Mitgliedstaaten und für Informationen des EUIPO und der WIPO. Mit dem neuen Layout sind über den LINK auch die Dienste TMClass, DesignView und DesignClass direkt anwählbar. Die Suchmaschine ist mit Markendatenbanken verlinkt und leitet auf diese weiter. Urheberrechtshinweis:  © Lenkungsgruppe TMview, 2008-2018

TMClass ist ein ergänzendes Werkzeug, bei der Suche und Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen einer Marke und deren Übersetzung in die jeweilige nationale Amtssprache, die Sie für die Markenanmeldung benötigen.

DPMARegister Marke ist die Suchmaschine des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) für Markenschutzrechte. Über die Einsteigerrecherche von DEPATISRegister erhält auch der ungeübte Rechercheur Hilfen und weitere Hinweise für eine gezielte Suche nach Sachstandsdaten zu Marken.

DPMARegister Design ist die Suchmaschine des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) für Designschutzrechte.Über die Einsteigerrecherche von DEPATISRegister erhält auch der ungeübte Rechercheur Hilfen und weitere Hinweise für eine gezielte Suche nach Sachstandsdaten zum eingetragenen Design.

DesignView ist ein Suchmaschine für Design, die die Sachstandsdaten fast aller  Schutzrechtsämter umfasst, die Design eintragen und diese kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Informationen sind in allen Arbeitssprachen der verschiedenen teilnehmenden Ämter verfügbar und dient derzeit als Plattform für Daten aus allen EU-Mitgliedstaaten und für Informationen des EUIPO und der WIPO. Die Suchmaschine ist mit Schutzrechtsdatenbanken verlinkt und leitet auf diese weiter. Auch hier gibt es eine Suchmaschine für die Klassen DesignClassUrheberrechtshinweis:  © Designview, 2010-2016

Urheberrechte

Allgemeiner Hinweis: Ein gewählter „Projektname“ ist als Kennzeichnung und Marke möglich. Die Verwendung:  „© Projektname, Erfindername, Jahr“  ist in diesem Fall zweckmäßig, um den Rechteinhaber am Werk eineindeutig zu klären.

Juristisch wird hier zwischen Rechte- und Urhebervermerk unterschieden. 

Der o.g. Copyrightvermerk ist keine Voraussetzung, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Der urheberrechtliche Schutz ist allein schon durch die Verwendung des Begriffs in der Öffentlichkeit durch den Schöpfer des Werkes für das Werk erreicht (vgl. insb. §§ 6, 7 UrhG, Stand 01.10.2013).  

Nach gültiger Rechtsprechung einiger Gerichte kann ein Copyright-Vermerk durchaus eine Vermutung zu Gunsten des Rechtsinhabers begründen, wenn er die Namensangabe einer natürlichen Person enthält, sich an einer üblichen Stelle befindet und jede andere Angabe fehlt. 

Ein vollständiger Copyright-Vermerk (©-Symbol, Name des Rechtinhabers, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung und die Angabe „all rights reserved“) ist erforderlich, um Schadensersatzansprüche und Erstattung von Anwaltskosten in den USA durchzusetzen (näheres dazu unter www.copyright.gov).